CIHD-Stammtisch beim Mitglied IMPERIAL Logistics International B.V. & Co. KG

CIHD-Stammtisch beim Mitglied IMPERIAL Logistics International B.V. & Co. KG

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Angeregte Diskussion beim Stammtisch

Am 10.11.2016 hat das neue CIHD-Mitglied IMPERIAL Logistics International zum diesjährigen CIHD-Stammtisch in seinen deutschen Hauptsitz in Duisburg eingeladen. Dieser Einladung sind zahlreiche Mitglieder des CIHD, aber auch externe Besucher, die den CIHD kennenlernen wollten, gefolgt.

Die Tagesordnung sah nach einem Grußwort von Prof. Luan zwei Vorträge vor, die den Gästen einen Einblick in die Welt der Logistik und wichtigen Problempunkten im aktuellen Vertragsrecht geben sollten. Zunächst aber begrüßte Prof. Luan alle anwesenden Gäste, wobei er bei dieser Gelegenheit die Vertreter der neuen Mitglieder Teda Europe GmbH (Herr Liu), QRC Group (Herr Gerhard Nienaber, Herr Kiewiet) und PFK Wirtschaftsprüfung und Beratung (Herr Müller-Kemler, Herr Bao) besonders hervorhob.

Der erste Vortrag wurde von dem Gastgeber, Herrn Dr. Horstmann, von der IMPERIAL Logistics International gehalten. Sein Thema „Mit Weitblick. Unternehmerische Herausforderungen in einer volatilen Welt.“  ließ nicht auf den ersten Blick einen Bezug zur Logistik herstellen. Doch allen Beteiligten erschloss sich der Zusammenhang sehr schnell, nachdem Dr. Horstmann erläuterte, dass die Logistik das Rückgrat einer globalisierten Wirtschaft ist und dass sich diese Branche in vielerlei Hinsicht den gleichen Problemen wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen in der heutigen Zeit stellen muss. Auch die Unternehmen der Logistik müssen die Themen Digitalisierung und Innovationsdruck bewältigen, wenn sie auch weiterhin als erfolgreiche Dienstleister für die anderen Wirtschaftsteilnehmer agieren wollen. Erschwerend kommt bei der Logistik allerdings hinzu, dass die Branche mit einem nicht zufriedenstellenden Image zu kämpfen hat. Gerade dieses letzte Thema liegt Dr. Horstmann am Herzen und er hat konkrete Maßnahmen aufgezeigt, wie die Logistik ihr Image verbessern kann. Nach seinem Vortrag waren sich alle Teilnehmer einig, dass die Logistik zu Unrecht ein Imageproblem hat und dass die IMPERIAL Gruppe mit ihren 8.300 Mitarbeitern und 1,6 Mrd. Euro Umsatz ein echter „Hidden Champion“ in der Branche ist. Dr. Horstmann versicherte aber, dass die neue Markenstrategie der IMPERAL den Bekanntheitsgrad bald deutlich erhöhen wird. Viele der Teilnehmer kannte das Unternehmen noch unter den früheren Namen der Tochtergesellschaften wie Lehnkering oder Nestrans.

Der zweite Vortrag beschäftigte sich mit den „Besonderheiten der Vertragsgestaltung in Deutschland (AGB-Recht)“. Vorgestellt wurde dieses Thema durch Herrn RA Schmitt, der das China-Desk bei der Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner leitet. Dieser überraschte viele der Gäste mit seiner Feststellung, dass die allermeisten Verträge, die diese im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit abschließen, in vielen Bereichen nicht rechtwirksam sind und stattdessen die allgemeinen Regeln des BGB greifen. Ein Beispiel, welches vielen Teilnehmern bekannt ist und das in nahezu allen Unternehmen eine Rolle spielt ist der Haftungsausschluss. Gängige Praxis ist hier eine Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Oft wird hier eine Klausel aus Musterverträgen genutzt und der Unternehmer fühlt sich nach Vertragsabschluss sicher. RA Schmitt legte jedoch eindrücklich dar, dass nahezu alle Verträge, die wir schließen und von denen wir glauben, dass es sich um bilaterale Verträge handelt, tatsächlich oft „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ sind. Und als solche unterliegen sie dem deutschen AGB-Recht. Dieses sieht im Falle der Haftungsbeschränkung jedoch klare Regeln vor, wie diese zu formulieren sind. Beachtet die gewählte Klausel diese Regeln nicht, ist sie unwirksam und es greifen die allgemeinen Regeln des BGB. Das BGB sieht einen Haftungsausschluss aber nicht vor, so dass man als Vertragsschließender zwar dachte, man hätte einen Haftungsausschluss vereinbarte, dieser aber faktisch gar nicht besteht. Weniger abstrakt ist eine neue Praxis von Anwaltskanzleien, die das Internet auf Vertragsformulierungen absucht und diese auf ihre Vereinbarkeit mit dem deutschen AGB-Recht prüft. Werden hier Fehler gefunden, wird eine Zahlungsaufforderung erhoben, die auch zu leisten ist, da die Gesetzgebung entsprechendes vorsieht. RA Schmitt blickte am Ende seines Vortrags in viele erstaunte Gesichter und initiierte eine angeregte Diskussion.

Nach Abschluss der Vorträge unterhielten sich die Teilnehmer untereinander und diskutierten hierbei über das soeben gehörte, aber auch über viele andere Themen, über die man sich mit Gleichgesinnten im CIHD austauschen wollte. China und die aktuelle wirtschaftliche Lage dort war hierbei ein beliebtes Thema.

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